Kein Mitverschulden an Unfall für Fahrradfahrer ohne Helm
Im Juni 2013 hatte das Schleswig-Holsteinische OLG einem Fahrradfahrer Mitschuld an den bei einem Verkehrsunfall erlittenen Verletzungen zugesprochen (wir berichteten).
Mit Urteil vom 17.06.2014 – VI ZR 281/13- hat der Bundesgerichtshof das Urteil des OLG aufgehoben und die Versicherung des Autofahrers zur vollen Zahlung des entstandenen Schadens verpflichtet. Dem höchsten deutschen Gericht missfiel an der aufgehobenen Entscheidung die mittelbare Helmpflicht für Radfahrer, die gesetzlich gerade nicht vorgesehen ist. Der BGH konnte auch den Verweis des OLG auf Motorradfahrer und Skisportler nicht nachvollziehen. Es bestehe in der breiten Bevölkerung gerade kein Bewusstsein, dass beim Radfahren ein Helm getragen werden müsse. Das Fehlen einer gesetzlichen Verpflichtung in Form der Helmpflicht für Radfahrer könne und solle nicht durch eine Rechtsprechung ersetzt werden. Der BGH stellt damit in erfreulicher Weise klar, dass die geltende Gesetzeslage nicht durch von den Gerichten angenommen “allgemeinen Gepflogenheiten” ohne weiteres überholt werden kann.
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