Arbeitsrecht

Die kompetente Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen erfordert nicht nur die nötige Erfahrung, sondern auch ein vertieftes Fachwissen.

Kaum ein Rechtsgebiet wurde mehr durch die umfangreiche Rechtsprechung, die nicht im einfachen Gesetzestext zu finden ist, geprägt. Viele Stolperfallen im kollektiven oder Individualarbeitsrecht lassen sich durch die richtige Vorfeldberatung vermeiden. Die Kenntnis einzelner Entscheidungen des Bundearbeitsgerichts oder der Instanzgerichte kann dabei schnell über Sieg oder Niederlage entscheiden.

Meine besonderen Fachkenntnisse habe ich neben dem erfolgreichen Abschluss einer Vielzahl von arbeitsgerichtlichen Gestaltungen und Verfahren auch durch den Erwerb der theoretischen Kenntnisse im Rahmen der Fachanwaltsprüfung unter Beweis gestellt. Durch regelmäßige Fortbildungen wird die Aktualität unseres Wissens für Sie und Ihr Unternehmen gesichert.

Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen, Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstände und auch Arbeitnehmer. Ich berate Sie umfassend in allen kollektiv- und individualrechtlichen Fragen, z. B. in den Bereichen

  • Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen

  • Kündigungsschutzverfahren

  • Abfindung

  • Abmahnung

  • Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Beratung und Vertretung vor den Arbeitsgerichten und Einigungsstellen

  • Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträge

  • Vergütungsfragen

  • Tarifrecht

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