Inkasso / Forderungsmanagement

Außenstände als Gefährdung der Liquidität

Viele Unternehmer kennen das Problem. Umsätze werden zwar fakturiert, die Zahlungen der Kunden bleiben aber aus oder treffen regelmäßig verspätet ein, ohne dass Zinsen berechnet werden. Die Folge sind häufig hohe Außenstände, die die eigene Liquidität verringern und nicht selten das operative Geschäft gefährden. Ein effektives Forderungs- und Debitorenmanagement gehört zu den Grundpfeilern eines erfolgreichen Unternehmens. Nur so behalten Sie selbst den Überblick und sichern Ihre tatsächlichen Zahlungseingänge.

Regelmäßige Geldeingänge sind kein Zufall. Mit der richtigen Organisation profitieren Sie von Anfang an durch bessere Liquidität.

Was Sie selbst tun können

Ein effektives Forderungsmanagement beginnt mit der Rechnungsstellung. Schon hier können Sie den Grundstein für die schnelle Beitreibbarkeit der Forderung setzen.

Setzen Sie kurze Zahlungsziele, sofern dies branchenüblich ist. Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, sind Leistung und Gegenleistung grundsätzlich sofort fällig.

Immer wieder treffen wir auf den weit verbreiteten Irrtum, dass mit Ablauf einer einseitigen Zahlungsfrist in der Rechnung automatisch Verzug eintritt. Die Überschreitung eines Zahlungsdatums führt nur dann ohne zusätzliche Mahnung zum Verzug, wenn das Zahlungsziel von beiden Geschäftspartnern schon bei Vertragsschluss vereinbart worden ist.

Unternehmer kommen 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung gemäß § 286 Abs. 3 BGB ohne zusätzliche Mahnung in Verzug. Ist Ihr Kunde Verbraucher, müssen Sie auf die gesetzliche Regelung schon in der Rechnung ausdrücklich hinweisen.

Trifft die Zahlung nicht rechtzeitig ein, mahnen Sie frühzeitig.

Erinnern Sie Ihren Kunden mit einem Schreiben kurz nach Ablauf des Zahlungsziels höflich an die Rechnung. Das Wort “Mahnung” muss dabei nicht vorkommen.

Spätestens durch die Mahnung setzen Sie Ihren Schuldner sicher in Verzug. Ab diesem Moment hat er Verzugszinsen und außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

Was ich für Sie tun kann

Erfolgt auch auf die Mahnung(en) kein Geldeingang, setzen Sie Ihre Forderung durch.

Oft wird zur Einleitung des Mahnverfahrens geraten. Das ist jedoch nicht immer sinnvoll und kostet in vielen Fällen nur wertvolle Zeit. Zwar hemmt ein Mahnverfahren die Verjährung, vor allem bei bestrittenen Forderungen wird der Schuldner aber auf dem ihm schon vom Zentralen Mahngericht beigefügten Formular Widerspruch gegen den beantragten Mahnbescheid erheben. Die Forderung muss dann trotz allem im Klageweg durchgesetzt werden.

Ich stehe Ihnen als starke und erfahrene Partnerin im Anwaltsinkasso zur Seite. Entlasten Sie Ihre eigenen personellen Ressourcen und überlassen Sie mir die Durchsetzung Ihrer Forderung.

Ich biete eine schnelle und transparente Abwicklung, ein minimiertes Kostenrisiko und eine hohe Erfolgsquote.

Vorteile des Anwaltsinkassos

Von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung

Inkasso und Forderungsbeitreibung durch einen Rechtsanwalt bedeutet Rundumbetreuung aus einer Hand. Sie übergeben mir die fällige Rechnung und das bzw. die Mahnschreiben. Ich prüfe die Erfolgsaussichten und beginne unverzüglich mit der Beitreibung Ihrer Forderung. Der Schuldner wird zunächst außergerichtlich angeschrieben, um ihm ein letztes Mal die Gelegenheit zur Zahlung zu geben. Bereits die hierdurch entstehenden Kosten hat der Schuldner zu tragen, wenn er sich im Verzug befindet. Im nächsten Schritt prüfen wir, ob ein Mahnverfahren Erfolg verspricht. Hat der Schuldner der Forderung bereits widersprochen, empfiehlt sich in der Regel die sofortige Einleitung des Klageverfahrens, da das Mahnverfahren in diesem Fall nur einen weiteren Zeitverlust bedeutet. Liegt nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens ein Titel vor, setze ich diesen für Sie durch und sorge ggf. für die Zwangsvollstreckung.

Kein Zeitverlust

Die Abwicklung des gesamten Vorgangs durch eine im Inkasso erfahrene Rechtsanwaltskanzlei spart Ihnen Geld und Zeit.

Wird erfolglos ein Inkassobüro eingeschaltet oder widerspricht der Schuldner im Mahnverfahren, muss sich ein dann zu beauftragender Rechtsanwalt in die Angelegenheit einarbeiten. Unterlagen müssen versendet und der Sachverhalt gesichtet werden. Die Kanzlei Kastner ist von Anfang an für Sie und Ihr Unternehmen da und sorgt damit für eine schnelle Klärung der Angelegenheit. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der für Sie erreichbar ist und Sie über Neuerungen stets aktuell informiert. Wenn Sie Fragen zur Abwicklung oder neue Informationen haben, sind wir jederzeit persönlich für Sie zu sprechen. Auf Wunsch biete ich eine vollständige Abwicklung per E-Mail oder Online an, um Sie innerhalb von wenigen Minuten über den jeweiligen stand informieren zu können.

Seriös und transparent

Die Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei wird in den meisten Fällen als seriöser empfunden als die Beauftragung eines Inkassobüros. Viele – wenn auch bei weitem nicht alle – Inkassobüros leisten reine “Fließbandarbeit”, d. h. die jeweiligen Forderungen werden ohne Prüfung der Durchsetzbarkeit angemahnt. Ich berate Sie umfassend im Zusammenhang mit Ihrem Forderungsmanagement, weisen auf Prozessrisiken und mögliche Verbesserungen bei internen Abläufen hin.

Gerade Schuldner, die Druck von Ihren Gläubigern gewohnt sind, reagieren aus unserer Erfahrung eher auf das Schreiben eines Rechtsanwalts. Auch der Schuldner kann sich noch im außergerichtlichen Stadium mit meiner Kanzlei in Verbindung setzen, falls er Einwendungen gegen die Forderung hat. So kann in einigen Fällen eine schnellere Lösung herbeigeführt werden, als wenn die Einwendung erst im gerichtlichen Verfahren erhoben wird. Die Masse der verfolgten Forderungen erlaubt es Inkassounternehmen häufig nicht, auf individuelle Einwendungen der Schuldner einzugehen.

Keine Vertragsbindung und voll erstattungsfähige Kosten

Die Kanzlei Kastner bietet Anwaltsinkasso ohne nennenswertes Kostenrisiko. Im außergerichtlichen Bereich hat der Schuldner die gesetzlichen Gebühren vollständig zu tragen, sobald er in Verzug ist. Nur in den Fällen, in denen der Schuldner nicht auffindbar oder nachweislich vermögenslos ist, fällt für Sie eine Aufwandspauschale im Bereich von EUR 25,00 bis EUR 75,00, die bei Beauftragung vereinbart wird. Die bei Einschaltung eines Inkassobüros anfallenden Gebühren werden von einigen Gerichten als nicht voll erstattungsfähig angesehen.

Dabei werde ich nur dann für Sie tätig, wenn Sie es auch brauchen. Viele Inkassofirmen verlangen einen regelmäßigen Beitrag oder eine Monatspauschale, die Sie unabhängig von der tatsächlichen Beauftragung zu entrichten haben. Ich betreue meine Mandanten persönlich und berechne nach dem oben Gesagten nur, was auch wirklich angefallen ist.

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