Baurecht und Architektenrecht
Privates Baurecht
Rechtsfragen am Bau richten sich nach gesetzlichem Werkvertragsrecht und ggf. nach den vertraglich zu vereinbarenden Bedingungen der VOB/B und VOB/C. Wir beraten und vertreten alle am Bau Beteiligten auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite.
Von der Verhandlung und Erstellung von Bauverträgen über die baubegleitende Beratung, das Nachtragsmanagement und Gewährleistungsrecht bis hin zur Beweissicherung und prozessualen Durchsetzung entstandener Ansprüche stehe ich Ihnen verlässlich zur Seite.
Für Architekten
Architekten, die in der Planung oder der Überwachung von Bauvorhaben eingesetzt sind, sehen sich meist einem besonders umfassenden Haftungsrisiko ausgesetzt.
Auch in allen Fragen der HOAI, insbesondere zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von entstandenen Ansprüchen, unterstütze ich Sie effizient und kompetent.
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